Gewährleistung & Garantie

Sie besitzen nun ein hochwertiges Darkside Fahrrad, das mit größter Sorgfalt entwickelt und hergestellt wurde. Gemäß den europäischen Garantiebedingungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung an den Kunden. Als Kaufbeleg bewahren Sie bitte den Kaufbeleg für die Dauer der Garantie auf. Bewahren Sie den Kaufbeleg an einem sicheren Ort auf. Neben der allgemeinen zweijährigen Gewährleistungsfrist gilt eine umgekehrte Beweislast für einen Zeitraum ab sechs Monaten nach dem Kauf. Nach Ablauf dieser 6-Monatsfrist hat der Käufer nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei der Lieferung des Produkts vorlag und tatsächlich nicht durch unsachgemäße Wartung, unsachgemäßer Gebrauch oder funktionsbedingtem Verschleiß verursacht wurde. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Darkside-Kundenservice.

▪ Die Gewährleistung deckt nur Sachmängel und Verarbeitungsfehler ab, die bereits bei Lieferung vorhanden waren

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, wird eine freiwillige Garantie von 2 Jahren auf Rahmen und Gabeln gewährt. Ihre Garantie wird erst nach Ihrer Registrierung und nach Erhalt Ihres Nachweises der fachgerechten Montage aktiviert. Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Sollte das Produkt an eine andere Person übertragen werden, erlischt diese Garantie. Die Gewährleistung erfolgt nach unserem Ermessen durch Austausch oder Reparatur von als mangelhaft erkannten Teilen unter Verwendung identischer oder vergleichbarer Teile, je nach Stand der technischen Entwicklung. Arbeiten, die im Rahmen der Garantie ausgeführt werden, führen nicht zu einer Verlängerung der Garantie, es sei denn, die nationalen Rechtsvorschriften sehen diesbezüglich besondere Bestimmungen vor. Die Versandkosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.

Die Gewährleistung gilt nicht für:

▪ Wartung (Schmierung, Einstellungen) oder alle Teile, die funktionalem Verschleiß unterliegen, soweit kein Produktions- oder Materialfehler vorliegt (Reifen, Rohre, Bremsbeläge, Freiläufe, Kettenräder, Kettenblatt, Ketten, Lenkerband, Griffe, Sattel, Bremsleitungen, Bremsleitungsgehäuse, Dichtungen, etc.)

▪ Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen verursacht werden (siehe Anhang A Bestimmungsgemäßer Gebrauch Ihres Fahrrads)

▪ Schäden, die durch unsachgemäße oder schlechte Wartung und Pflege, nicht-professionelle Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen verursacht werden.

▪ Schäden, die durch Unfälle oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Produktfehler zurückzuführen sind.

▪ Reparaturen mit gebrauchten Teilen oder Folgeschäden aufgrund dieser.

▪ Schäden, die unter Wettbewerbsbedingungen verursacht wurden.

▪ Nachträgliche Anbauteile, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht im Lieferumfang enthalten sind, oder Schäden, die bei der Montage dieser Teile entstehen.

Hinweis: Oberflächenunregelmäßigkeiten an Carbon-Komponenten (kleine Beulen und Poren) und/oder Farbunregelmäßigkeiten (insbesondere bei UD Carbon) sind aus herstellungstechnischen Gründen unvermeidbar. Dies stellt keinen Mangel da.